Rechtsprechung
BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 347/00 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,30161) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Bundespatentgericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96
HONKA
Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 347/00
Auf diese Einrede hätte die Widersprechende nicht nur für den vor dem Zugang des Schutzbewillligungsbescheids liegenden Fünfjahreszeitraum, sondern nach § 43 Abs. 1 Satz 2 MarkenG auch für den innerhalb der letzten fünf Jahre vor der Entscheidung über den Widerspruch liegenden Zeitraum von Januar 1998 bis Januar 2003 (vgl BGH GRUR 1999, 995 - HONKA) glaubhaft machen müssen, dass die Widerspruchsmarke, wie behauptet, für Bekleidungsstücke und Schuhwaren rechtserhaltend benutzt worden ist. - BPatG, 23.10.1996 - 29 W (pat) 47/95
Auszug aus BPatG, 28.01.2003 - 27 W (pat) 347/00
Nachdem die Beschwerde bereits wegen mangelnder Glaubhaftmachung der Benutzung zurückzuweisen war, bedurfte es keiner abschließenden Entscheidung, ob eine markenrechtlich erhebliche Verwechslungsgefahr nach § 9 Abs. 1 Nr. 2 MarkenG vorliegt, wie die Widersprechende nicht ganz zu Unrecht unter Hinweis auf den ihrer Ansicht nach vergleichbaren Fall "Intecta/Tecta" (vgl BPatGE 37, 30 = GRUR 1997, 282) ausführt.
- BPatG, 07.10.2019 - 29 W (pat) 26/15 Vergleichbar seien die Entscheidungen des BPatG, 28 W (pat) 173/99 - Wipro,ix/Promix und 27 W (pat) 347/00 - INVITI/Vito.